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Herausgeber des Mietspiegels sind:

Haus und Grund Nordhorn / Grafschaft Bentheim e.V., Mieterverein Nordhorn und Umgebung e.V., GEWO Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Vertreter*innen des Fachbereichs Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt.

Der erstellte Mietspiegel wird von beiden Herausgebern als Orientierungshilfe angesehen für die Vermieter und Mieter nicht preisgebundener Wohnungen und entfaltet keinen Bindungscharakter. Ein Eingriff in bestehendes Vertragsrecht oder in die Vertragsfreiheit hinsichtlich Neuabschlüssen besteht nicht.

Nutzungshinweise

Der Mietspiegel ist für die einzelnen Stadtteile unterteilt anwendbar. Die Zugehörigkeit zu den einzelnen Stadtteilen richtet sich nach einem Straßenverzeichnis. Sollte für den Stadtteil keine Angabe vorhanden sein, soll sich der zu ermittelnde Vergleichsmietzins aus der nächst höheren Altersstufe des Gebäudes abzüglich 10% ergeben. Die Mieten beziehen sich auf Wohnungen und Häuser mit Sammelheizungen und mit Bad oder Duschraum, Fenster mit Isolierverglasungen. Für Wohnungen mit geringerem Standard sind Abschläge vorzunehmen. Für Wohnungen mit höherem Standard sind Einstufungen in die entsprechend höhere Alterskategorie vorzunehmen bzw. sind prozentuale Aufschläge vorzunehmen. Sachverständigengutachten oder Vergleichsmieten können vom Mietspiegel abweichen. Schönheitsreparaturen, Instandhaltungskosten und Betriebskosten sind unberücksichtigt. Die Betriebskosten richten sich nach der BetriebskostenVO, soweit im Mietvertrag vereinbart. Es wird unterstellt, dass die Schönheitsreparaturen vom Mieter getragen werden.

Mietspiegel für die Stadt Nordhorn 2024

Wohnfläche

Die Wohnfläche ergibt sich aus der Summe der Grundfläche der Räume, die zur Wohnung gehören. Dazu gehören nicht Keller, Dachböden, Schuppen, Garagen, Ställe oder andere Wirtschaftsräume und Garagen. Balkone, Loggien, Dachgärten und beheizte Freisitze werden je zur Hälfte angerechnet, beheizte Wintergärten voll. Zur Hälfte werden angerechnet Räume mit einer Höhe zwischen einem und zwei Metern, darunter liegende Grundflächen werden gar nicht, über 2 m liegende Grundflächen werden voll angerechnet

Wohnmerkmale

Die angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen durchschnittlichen Wohnungszustand. Als Zuschlagsmerkmale können besondere Ausstattungen, Einbaumöbel, Einbauküchen, besondere energetischen Ausstattungen pp. zu werten sein. Abschläge kommen in Betracht bei nicht abgeschlossenen Wohnungen, fehlendem Bad / WC in der Wohnung, fehlender Zentralheizung pp.