Zum Inhalt springen

Information an die Mitglieder Haus und Grund Nordhorn / Grafschaft Bentheim e.V.

  • von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich heute mit mehreren Information und Anliegen an Sie wenden. 

  1. Verkauf von Mietverträgen

Wie Sie wissen, wurde der Verkauf von Mietvertragsexemplaren bisher seitens unserer Kassenwartin Frau Friedhilde Rohn über deren Büro in der Grafschafter Volksbank eG, Geschäftsstelle Bahnhofstr. 23, Nordhorn geregelt.

Diese Möglichkeit wird ab 01.01.2024 nicht mehr zur Verfügung stehen, da Frau Rohn mit ihrem Büro den Standort wechselt und am neuen Standort keine Verkaufsstelle eingerichtet werden kann.

Der Verkauf von Mietverträgen wird daher ab 01.01.2024 in der Kanzlei der Unterzeichneten, Jahnstr. 2, Nordhorn vorgenommen werden und zwar vorläufig zu den Öffnungszeiten der Kanzlei Montags bis Freitags zwischen 8 und 12:30 Uhr und 14 und 17:30 Uhr. Ein Versand ist nicht möglich.

Ein Mietvertrag kostet 4,-€ und der Betrag muss bitte bar – möglichst passend – gegen Quittung entrichtet werden. Eine Kartenzahlung führt zu Mehrbelastungen im Bereich der Kosten und ist nicht möglich.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten, bei dem Kauf von Mietvertragsexemplaren sich tatsächlich auf den Kauf zu beschränken oder ggf. zu diesem Zeitpunkt einen Termin für die Beratung des Vereins ( immer Dienstag 14:30 -15:30 Uhr und Freitag 8:30 – 12:30, letzte halbe Stunde telefonisch ) zu vereinbaren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die Mitarbeiter des Büros Pannenborg & Partner mbB, die den Verkauf übernehmen werden, keine Rechtsauskünfte geben dürfen, nicht Sachbearbeiter für Haus und Grund Angelegenheiten sind und auch nicht in der Lage sind, Ihnen andere Termine zu geben als die zwischen dem Verein und der Kanzlei vereinbarten.

  • Beratungszeiten des Vereins

Diesen letzten Punkt nehme ich zum Anlass, alle Mitglieder darauf hinzuweisen, dass zwischen dem Verein und der Kanzlei eine Vereinbarung besteht, die einen Beratungsumfang von 48 Wochen im Jahr umfasst. Jeder braucht einmal eine Pause und so sehe ich es als selbstverständlich an, dass zum Beispiel im Sommer es einige Wochen gibt, in denen keine Beratungen stattfinden. Im allgemeinen ist die Beratungspause nicht länger als 2 Wochen am Stück, so dass Sie spätestens in der 3. Woche wieder beraten werden können.

Sollten die Beratungszeiten auf einen Feiertag fallen, werden die Beratungen zeitlich vorgezogen oder anderweitig verlegt. Es ist in jedem Fall sichergestellt, dass an 96 Tagen im Jahr Beratungen stattfinden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an 4 Dienstagen und 4 Freitagen im Jahr keine Beratung stattfindet und weichen Sie auf einen Termin aus, der Ihnen seitens der Mitarbeiterinnen unseres Büros vorgeschlagen wird.

Leider ist es im letzten Jahr dazu gekommen, dass das Amtsgericht Nordhorn Termine zur mündlichen Verhandlung an Freitag Vormittagen ansetzt, so dass ich als Rechtsanwältin nicht umhin komme, diese Termine wahrzunehmen. Sie lassen sich nicht auf einen anderen Wochentag verschieben.

Sollte ich verhindert sein, da ein Gerichtstermin ansteht, dessen zeitliche Länge nicht immer kalkulierbar ist, wird entweder unsererseits für eine Vertretung im Hause gesorgt oder aber die Termine werden zeitlich verlegt und anderweitig angeboten.

Es lässt sich auch kein anderer Wochentag für die Beratung wählen, da an jedem Werktag Gerichtstermine stattfinden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

In jedem Fall wird dafür gesorgt, dass alle vertraglich mit dem Büro Pannenborg & Partner mbB vereinbarten Beratungstermine auch geleistet werden.

  • Mietspiegel

Wie Sie eventuell schon der Presse entnehmen konnten, ist die Stadt Nordhorn gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu errichten. Die Datenerhebung ist mittlerweile beendet und der Mietspiegel wird zum 01.01.2024 vorliegen.

Er wird dann durch die Stadt Nordhorn veröffentlicht werden und wir können darauf zugreifen.

Der Mietspiegel gilt nur für den Bereich der Stadt Nordhorn, nicht für andere Städte und Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bentheim.

Es ist nicht absehbar, dass für die anderen Städte und Gemeinden in der Grafschaft ein Mietspiegel geschaffen wird, zumal die gesetzliche Verpflichtung nur für Städte ab 50.000 Einwohner gilt. In den Bereichen außerhalb von Nordhorn können Mieterhöhungen nur anhand von 3 Vergleichsmieten vorgenommen werden. Der Vorstand hat lange diskutiert, ob es möglich ist, solche Vergleichsmieten für die Mitglieder vorzuhalten und zu verwalten. Wir stoßen damit aber an die Grenzen des Datenschutzes, da die Vergleichsmieten äußerst umfangreich dargestellt werden müssen, um transparent für den jeweiligen Mieter zu sein.

Die Mietspiegel, die Sie im Internet finden, sind immer zu Marketingzwecken von Immobilienplattformen veröffentlicht, für eine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes nicht brauchbar und daher nicht durchsetzbar. Sie kommen nicht umhin, im privaten Umfeld nach Vergleichsmieten zu forschen, mit dem Mieter eine Vereinbarung zur Mieterhöhung zu treffen oder aber im Mietvertrag eine Staffelmiete oder Indexmiete zu vereinbaren, die Ihnen dann eine vertraglich vereinbarte Mieterhöhung ermöglicht.

In der Jahreshauptversammlung im Jahre 2024 werde ich Sie noch einmal eingehend über den neuen Mietspiegel informieren.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine schöne Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

( Kerstin van Ackeren ) 1. Vorsitzende